Die Energiewende gehört in die Hände der Bürger:innen – das ist unsere feste Überzeugung. Mit der Ausgabe Neuer Aktien können Sie sich ab sofort gemeinsam mit uns aktiv am Ausbau von Solar- und Windenergieanlagen in Deutschland beteiligen.
Bis zum 06. Mai 2025 haben Sie die Möglichkeit diese Neuen Aktien zu einem Stückpreis von 2,10 Euro zu erwerben. Die Mindestzeichnungssumme beträgt 500 Aktien.
Das ECOreporter-Siegel zeichnet Anbieter und Produkte aus, deren Nachhaltigkeitsversprechen geprüft wurden. Es dient als Maßstab für tiefgehende und ernsthafte Nachhaltigkeit in der Geldanlage. Ziel ist es, echte Vorreiter von Akteuren mit nur oberflächlicher Nachhaltigkeit zu unterscheiden.
Mehr zur Bewertung der NaturEnergy-Aktie im Anlagencheck.
Mio. Euro Bilanzsumme
Mio. Euro Anlagevermögen
Megawatt Leistung im Bestand
Megawatt Leistung in Planung
Einen Musterzeichnungsschein finden Sie hier. Außerdem haben wir eine Video-Anleitung für Sie produziert.
Drucken Sie die ausgefüllte Zeichnungsmappe aus und unterzeichnen Sie auf Seite 2 des Zeichnungsscheins den Zeichnungsantrag unter Angabe von Ort und Datum.
Bitte beachten Sie auf Seite 2 des Zeichnungsscheins die Hinweise zum Wertpapierprospekt, zu Fernabsatz (inkl. Widerruf) und Datenschutz. Bestätigen Sie den Erhalt und die Kenntnisnahme per Unterzeichnung der Empfangsbestätigung unter Angabe von Ort und Datum.
Versenden Sie die unterschriebenen Zeichnungsscheine im Original und in zweifacher Ausführung bis spätestens zum 06.05.2025 (entscheidend ist der Eingang bei uns) an unsere Postadresse:
NaturEnergy GmbH & Co. KGaA
Aktionärsverwaltung, Bahnhofstraße 55
91330 Eggolsheim
Sie haben Rückfragen? Unser Team hilft Ihnen gerne.
Telefon: 09545 443843 – 333
E-Mail: anlegen@naturenergy.de
Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie im nächsten Abschnitt.
Nachdem Sie den Zeichnungsschein ausgefüllt und an die Gesellschaft versandt haben, überweisen Sie den Gesamtausgabebetrag bitte innerhalb von 2 Wochen vollständig, spesenfrei und ohne Auflagen sowie unter Angabe des Verwendungszwecks „Kapitalerhöhung 2025 – Name, Vorname / Firma” auf unser Konto.
NaturEnergy GmbH & Co. KGaA
IBAN: DE26 7635 1040 0020 8437 28
BIC: BYLADEM1FOR
Entscheidend für die Einhaltung der Zahlungsfrist ist der Eingang auf dem Konto.
Der Zeichnungsvertrag zwischen Anleger und Gesellschaft kommt durch Annahme des Zeichnungsantrages zustande, die in der Regel bei ordnungs- und fristgemäßem Eingang der Zeichnungsunterlagen innerhalb von einer Woche nach Eingang durch die Gesellschaft erfolgt. Aufgrund Verzichts des Zugangs der Annahmeerklärung beim Anleger, erhält der Anleger keine postalische Information hierüber. Bei Angabe Ihrer Mailadresse in den Aktionärsinformationen informieren wir Sie aber gerne per E-Mail über Eingang der Zeichnungsunterlagen und Annahme.
Erst nach Eingang Ihres Überweisungsbetrages erhalten Sie die Annahmeerklärung sowie eine Zahlungsbestätigung per Post.
Nach Eintragung der Durchführung unserer Aktienausgabe im Handelsregister wird Ihre Zeichnung Neuer Aktien im Aktienregister der NaturEnergy GmbH & Co. KGaA eingetragen.
Sobald Ihre Zeichnung abgeschlossen und umgesetzt ist, erhalten Sie erneut Post von uns.
Unser Ziel ist es, aktiv am starken Wachstum im Bereich der Erneuerbaren Energien teilzunehmen. Wir investieren in den Ausbau von Solar- und Windkraftanlagen sowie in Speicher- und Umwandlungstechnologien, um sauberen Strom effizient zu erzeugen und zu vermarkten. Dabei verfolgen wir eine nachhaltige, langfristige Strategie, die ökologische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Verantwortung vereint. Unser Auftrag ist nicht rein wirtschaftlich definiert, sondern im Sinne eines Impact Investment ausgelegt, verfolgt also inhaltliche Ziele, die mit möglichst guter Wirtschaftlichkeit erreicht werden sollen.
Für die kommenden Jahren plant die NaturEnergy neue Windprojekte mit insgesamt 320 Megawatt und Photovoltaik mit insgesamt 160 Megawatt peak.
Die mit der Aktienausgabe eingesammelten Mittel fließen in den Ausbau regenerativer Erzeugungsanlagen sowie Speicher- und Netztechnologien. Zudem stärken wir unsere Projektgesellschaften durch Eigenkapital, um weitere Investitionen zu ermöglichen. Ein Teil der Mittel dient der Bereitstellung von Betriebskapital für unsere Unternehmen NaturStromProjekte GmbH und NaturStromAnlagen GmbH, um die Projektentwicklung auszubauen und Marktchancen optimal zu nutzen.
Wir investieren außerdem in innovative Technologien für die Stromvermarktung und Betriebsführung sowie in den Ausbau unseres Anlagenservices, um unseren Kund:innen eine erstklassige Betreuung zu bieten. Schließlich nutzen wir die Aktienausgabe, um bestehende Darlehen teilweise abzulösen und unsere finanzielle Flexibilität zu sichern.
Als Aktionär:in können Sie an der an der Hauptversammlung mit der Geschäftsführung in den Austausch treten und über wichtige Unternehmensentscheidungen abstimmen.
Die GmbH & Co. KGaA ist eine besondere Unternehmensform, die es ermöglicht, Kapital über den Aktienmarkt zu beschaffen, während die Geschäftsführung dauerhaft in den Händen der Gründer:innen bleibt.
Die GmbH übernimmt dabei die Rolle des Komplementärs, also der persönlich haftenden Gesellschafterin. Außerdem leitet sie das Unternehmen. Das ist in unserem Fall die NaturEnergy Verwaltung GmbH mit Dr. Thomas Banning und Jürgen Koppmann als Geschäftsführer.
Für Investor:innen bedeutet das: Sie können in die NaturEnergy investieren und von möglichen Gewinnen profitieren, haften jedoch nur mit dem Betrag, den sie in Aktien investiert haben – ihr Privatvermögen bleibt unberührt.
Der Erwerb der Neuen Aktien steht allen bestehenden und neuen Investor:innen offen, die an einer Beteiligung am Unternehmen interessiert sind.
Um die Aktien zu erwerben, benötigen wir von Ihnen die vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Zeichnungsunterlagen im Original bis spätestens zum 06.05.2025 (Eingang bei der NaturEnergy). Bitte achten Sie auf die Abgabe aller Unterlagen, insbesondere auf die zweifache Ausfertigung des Zeichnungsscheins.
Der Zeichnungsbetrag ist von Ihnen innerhalb von 14 Tagen nach Zeichnung auf das im Zeichnungsschein angegebene Konto zu entrichten. Auch hier ist der Eingang bei der Gesellschaft entscheidend.
Gemäß aktienrechtlicher Regelung bedarf die Zeichnung der neuen Aktien der Schriftform, die durch eine eigenhändige Unterschrift gekennzeichnet ist (§ 126 I Alt. 1 BGB).
Alternativ kann die Schriftform durch eine elektronische Signatur ersetzt werden (§§ 126 Abs. 3 i.V.m. 126a Abs. 1 BGB). Dabei ist der Name des Ausstellers anzufügen, z. B. über den Briefkopf oder maschinenschriftlich unter der Unterschriftsleiste, um eine klare Zuordnung zur natürlichen Person als Aussteller zu gewährleisten. Zusätzlich ist eine qualifizierte elektronische Signatur erforderlich, die die handschriftliche Unterschrift ersetzt. Diese basiert auf einem vom Vertrauensdiensteanbieter ausgestellten Signaturschlüsselpaar (privater und öffentlicher Schlüssel). Durch Einsicht in das zugehörige Signaturschlüssel-Zertifikat kann der Adressat die Identität des Ausstellers verifizieren.
Für die Beschaffung einer solchen Signatur wenden Sie sich bitte an einen zertifizierten Anbieter gemäß der eIDAS – Verordnung wenden, der dazu sowohl Abonnement-Modelle für die regelmäßige Nutzung als auch Einmalpakete anbietet.
Sollten Sie aus privaten oder beruflichen Gründen den Zeichnungsschein nicht persönlich unterschreiben können, besteht auch die Möglichkeit der Stellvertretung. In diesem Fall bevollmächtigen Sie eine in Deutschland ansässige Person, die den Zeichnungsschein in Ihrem Namen mit dem Zusatz „i. V.“ unterschreibt. Neben dem Original-Zeichnungsschein in doppelter Ausführung ist uns auch die entsprechende Vollmacht dieser Person bis zum Angebotsende im Original zuzusenden.
Einen Vordruck für die Vollmacht können Sie unter anlegen@naturenergy.de anfordern.
Der Ausgabepreis für eine Kommanditaktie wurde von der Geschäftsführung zusammen mit dem Aufsichtsrat festgelegt. Er orientiert sich am aktuellen Wert des Eigenkapitals des Unternehmens sowie beobachteten Bewertungen beim tatsächlich erfolgten Handel von Aktien. Er ist aber kein Börsenkurs.
Der Preis für eine Kommanditaktie beträgt 2,10 Euro. Dieser setzt sich aus einem rechnerischen Nennbetrag von 1,00 Euro und einem Aufgeld von 1,10 Euro zusammen. Das Aufgeld fließt in die Kapitalrücklage des Unternehmens.
Wenn Sie sich für eine Zeichnung Neuer Aktien entscheiden, so überweisen Sie bitte umgehend nach Versand der Zeichnungsunterlagen auch den Zeichnungsbetrag an folgendes Konto:
Kontoinhaber: NaturEnergy GmbH & Co. KGaA
IBAN: DE26 7635 1040 0020 8437 28
BIC: BYLADEM1FOR
Die Einzahlungspflicht entsteht mit Zustandekommen des Zeichnungsvertrages, damit mit Annahme des Zeichnungsantrags durch die Gesellschaft. Diese erfolgt in der Regel innerhalb von einer Woche nach ordnungs- und fristgemäßem Eingang der Zeichnungsunterlagen bei der Gesellschaft. Da im Zeichnungsschein auf den Zugang der Annahmeerklärung beim Anleger verzichtet wird, ist die Mitteilung über die Annahme für Ihre Zahlung nicht entscheidend. Wenn Sie uns in den Aktionärsinformationen Ihre Mailadresse mitteilen, informieren wir Sie gerne informell per E-Mail über den Eingang Ihrer Unterlagen und die Annahme, sodass Sie sich Ihrer Zahlung sicher sein können.
Ggfs. über eine Annahme hinaus gezahlte Beträge werden von der Gesellschaft umgehend zurücküberwiesen.
Gemäß den Stellvertretungsregeln die sich unmittelbar aus §§164 ff. BGB ergeben, wirkt eine Willenserklärung, die jemand innerhalb der ihm zustehenden Vertretungsmacht im Namen des Vertretenen abgibt, für und gegen den Vertretenen.
Dabei muss zwischen gesetzlicher Vertretung und einer rechtsgeschäftlich erteilten Vollmacht (Bevollmächtigung) unterschieden werden.
Bei der gesetzlichen Vertretung ergibt sich die Vertretungsmacht unmittelbar aus einer gesetzlichen Regelung. Davon betroffen sind insbesondere juristische Personen (beispielsweise Aktiengesellschaften, GmbHs, Vereine etc.). Diese benötigen stets einen gesetzlichen Vertreter, da sie selbst nicht handlungsfähig sind. Der Zeichnungsantrag ist somit vom Vorstand oder der Geschäftsführung in vertretungsberechtigter Zahl zu unterzeichnen. Des Weiteren sind Minderjährige nur beschränkt geschäftsfähig, sodass bei nicht lediglich vorteilhaften Rechtsgeschäften die Eltern gemäß §§ 1626 i.V.m. 1629 BGB gemeinschaftlich zur Vertretung des Kindes befugt sind. Folgerichtig ist der Zeichnungsantrag von beiden Elternteilen zu unterzeichnen; Ausnahmen bestehen, wenn einem Elternteil das alleinige Sorgerecht zusteht (§ 1680 BGB). In diesem Fall bitten wir Sie um einen entsprechenden Nachweis.
Die Bevollmächtigung hingegen beruht auf einer durch Rechtsgeschäft erteilten Vertretungsmacht gem. § 167 Abs. 1 BGB. Hierbei bestimmt der Vollmachtgeber selbst, in welchem Umfang eine Person für ihn handeln darf. Die Bevollmächtigung kann sowohl umfassend als auch auf bestimmte Rechtsgeschäfte oder einzelne Handlungen beschränkt sein und muss zusammen mit den Zeichnungsunterlagen vorgelegt werden. Einen Vordruck für die Vollmacht können Sie unter anlegen@naturenergy.de anfordern.
Die Mittel werden gezielt in folgende Bereiche investiert:
Die Aktien der NaturEnergy sind als Wertpapiere frei übertragbar. Sie werden jedoch nicht an einer Börse gehandelt, sondern direkt zwischen den Aktinonär:innen. Bei Bedarf können wir den Kontakt zu Interessent:innen herstellen.
An der weiteren Abstimmung zwischen Verkäufer:in und Käufer:in sowie einer eventuell daraus folgenden Einigung sind wir jedoch nicht beteiligt. Kommt schließlich eine Aktienübertragung zustande, dann muss diese der NaturEnergy über das Abtretungsformular bekannt gegeben werden, damit die entsprechende Änderung im Aktienregister vorgenommen werden kann. Eine Bestätigung über die Änderung ergeht an Verkäufer:in und Käufer:in per Post.
Nein, sie benötigen kein Depot. Ihre Aktien werden bei uns in einer eigenen Datenbank verwaltet.
Mangels einer Notierung der Aktie an einer Börse bzw. Zulassung zum Handel zum Handel an einem organisierten Markt oder Einbezug in den Handel eines multilateralen oder organisierten Handelssystems verfügt die NaturEnergy Aktie über keinen Kurs.
Der rechnerische Wert der Aktie, der sich als Anteil einer Aktie am Grundkapital der Gesellschaft bestimmt, beträgt 1,00 Euro.
Die Neuen Aktien sind ab dem 01.01.2025 gewinnberechtigt. Dividenden richten sich nach keinem festen Satz, sondern werden jedes Jahr von der Hauptversammlung mit Zustimmung der persönlich haftenden Gesellschafterin der NaturEnergy neu beschlossen.
Mit einer ersten Dividendenauszahlung ist nicht vor dem Jahr 2030 zu rechnen.
Anleger:innenbetreuung
NaturEnergy GmbH & Co. KGaA · Bahnhofstraße 55 · 91330 Eggolsheim