Bezugsrechtsemission

Gemeinsam in die Energiewende investieren

Unser Angebot für bestehende Aktionär:innen

Gemeinsam mit Ihnen möchten wir weiter in neue Erneuerbare-Energien-Projekte investieren. Als bestehende:r Aktionär:in haben Sie im Rahmen einer Bezugsrechtsemission bis zum 04. Mai 2026 die Möglichkeit, Ihren Anteil an der NaturEnergy GmbH & Co. KGaA zu erhöhen.

Falls Sie einen fehlerhaften Zeichnungsschein erhalten haben, gehen Sie bitte wie folgt vor:

Laden Sie im Download-Bereich den Blanko-Zeichnungsschein herunter. Diesen können Sie entweder direkt in Ihrem PDF-Programm ausfüllen oder zuerst ausdrucken.

Bitte füllen Sie diesen vollständig aus und berechnen die korrekte Aktienzahl. Das Bezugsverhältnis beträgt 4:1, das heißt: Vier gehaltene Aktien berechtigen zum Bezug einer neuen Aktie. Ergibt die Berechnung der neuen Aktien eine Kommazahl, bitten wir Sie, diese auf eine ganze Zahl abzurunden, da bloße Bruchteilsrechte nicht zum Bezug berechtigen. Halten Sie beispielsweise 50 Aktien, können Sie 12 neue Aktien beziehen (50 : 4 = 12,5; Abrundung auf 12).

Unterschreiben Sie anschließend den Zeichnungsschein und senden Sie ihn an uns zurück.

Wir bitten um Entschuldigung für die entstandenen Unannehmlichkeiten. Bei Rückfragen können Sie sich jederzeit an unsere Anleger:innenbetreuung unter 09545 443843 – 333 oder per E-Mail an anlegen@naturenergy.de wenden.

Das Angebot im Überblick

Emittentin NaturEnergy GmbH & Co. KGaA
Auszugebende Wertpapiere bis zu 3.640.807 Neue Aktien
Rechnerischer Anteil pro Neuer Kommanditaktie 1,00 Euro
Ausgabebetrag pro Neuer Kommanditaktie 2,10 Euro
Bezugsrecht 4:1 - also für 4 gehaltene Aktien kann 1 Neue Aktie erworben werden
Angebotszeitraum 13. April bis 04. Mai 2026 - Entscheidend ist der Eingang des Zeichnungsscheins bei der Gesellschaft.
Gewinnberechtigung ab dem 01.01.2026

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Wertpapierinformationsblatt sowie den Hinweisen zum Fernabsatz (inkl. Widerrufsbelehrung) und Datenschutz.

Alle relevanten Dokumente können Sie hier herunterladen:

Wertpapierinformationsblatt

Informationen zum Fernabsatz inkl. Widerrufsbelehrung

Aufforderung zur Ausübung des Bezugsrechts

Zeichnungsschein

Informationen zum Datenschutz

Und so geht’s: Schritt für Schritt zu Ihren neuen Aktien

Unterlagen zur Zeichnung durchlesen, ausfüllen und versenden

Das Wertpapierinformationsblatt sowie weitere relevante Unterlagen können Sie im Download-Bereich herunterladen. Bitte lesen Sie sich die Informationen sorgfältig durch, bevor Sie sich dazu entscheiden, Aktien zu zeichen.
Den Zeichnungsschein haben wir Ihnen vorausgefüllt und in zweifacher Ausführung per Post zugeschickt. Sollte dieser nicht mehr vorhanden sein, können Sie den Zeichnungsschein jederzeit im Download-Bereich herunterladen.
Je nachdem, welche Variante Sie nutzen, gehen Sie bitte wie folgt vor:

Variante 1 – Sie nutzen den vorausgefüllten Zeichnungsschein:

  • Bitte prüfen Sie Ihre persönlichen Daten unter „Aktionärsdaten“ auf Seite 1 des Zeichnungsscheins. 
  • Kreuzen Sie im Zeichnungsschein unter „Zeichnungsantrag“ an, ob Sie für sich selbst oder für einen anderen als gesetzlicher Vertreter (z.B. Geschäftsführung einer juristischen Person oder Eltern eines minderjährigen Kindes) oder als Bevollmächtigter handeln.
  • Berechnen Sie auf Seite 2 des Zeichnungsscheins Ihren individuellen Gesamtausgabebetrag und tragen Sie ihn hier als Zahl und in Worten ein. Multiplizieren Sie dazu die gewünschte Anzahl Ihrer Aktien mit dem Ausgabepreis von 2,10 Euro.
  • Unterzeichnen Sie auf Seite 2 des Zeichnungsscheins den Zeichnungsantrag unter Angabe von Ort und Datum.
  • Bitte beachten Sie auf Seite 2 des Zeichnungsscheins die Hinweise zum Wertpapierinformationsblatt, zu Fernabsatz (inkl. Widerruf) und Datenschutz. Bestätigen Sie den Erhalt und die Kenntnisnahme per Unterzeichnung der Empfangsbestätigung unter Angabe von Ort und Datum.
  • Versenden Sie die unterschriebenen Zeichnungsscheine im Original und in zweifacher Ausführung bis spätestens zum 04.05.2026 (entscheidend ist der Eingang bei uns) an unsere Postadresse:

NaturEnergy GmbH & Co. KGaA
Aktionärsverwaltung
Bahnhofstraße 55
91330 Eggolsheim

Sie haben Rückfragen? Unser Team hilft Ihnen gerne. Sie erreichen uns unter 09545 443843 – 333 und anlegen@naturenergy.de.

Variante 2 – Sie nutzen den Zeichnungsschein aus dem Download-Bereich:

  • Ergänzen Sie Ihre persönlichen Angaben auf Seite 1 der Zeichnungsscheine. Bitte achten Sie auf einheitliche Angaben. 
  • Unter „Aktuelle Beteiligung des Alt-Aktionärs“ tragen Sie bitte Ihre aktuelle Aktienzahl sowie die durch das Bezugsrecht zustehende Anzahl Neuer Aktien ein. 
    • Das Verhältnis ist 4:1. 4 gehaltene Aktien berechtigen zum Bezug von 1 neuer Aktie. Soweit sich aus der Berechnung Neuer Aktien Kommazahlen ergeben, bitten wir Sie diese Zahl auf gerade Zahlen abzurunden. Bloße Bruchteilsrechte berechtigen nicht zum Bezug. Halten Sie also zum Beispiel 50 Aktien, so können Sie 12 Neue Aktien beziehen (50:4=12,5; Abrundung auf 12). Bei Fragen wenden Sie sich gerne ans Team der Aktionär:innenverwaltung.
    • Falls Sie ihre genaue Aktienanzahl nicht kennen, fragen Sie gerne beim Team der Aktionär:innenverwaltung unter 09545 443843 333 an
  • Kreuzen Sie im Zeichnungsschein unter „Zeichnungsantrag“ an, ob Sie für sich selbst oder für einen anderen als gesetzlicher Vertreter (z.B. Geschäftsführung einer juristischen Person oder Eltern eines minderjährigen Kindes) oder als Bevollmächtigter handeln.
  • Geben Sie im Zeichnungsschein die gewünschte Anzahl Neuer Aktien an. Bitte beachten Sie, dass Sie ihr Bezugsrecht entweder vollständig oder nur für einen Teil der ihnen zustehenden Aktien ausüben können. Ein Erwerb von mehr als der Ihnen zustehenden Anzahl ist nicht möglich.
  • Berechnen Sie auf Seite 2 des Zeichnungsscheins Ihren individuellen Gesamtausgabebetrag und tragen Sie ihn hier als Zahl und in Worten ein. Multiplizieren Sie dazu die gewünschte Anzahl Ihrer Aktien mit dem Ausgabepreis von 2,10 Euro.
  • Unterzeichnen Sie auf Seite 2 des Zeichnungsscheins den Zeichnungsantrag unter Angabe von Ort und Datum.
  • Bitte beachten Sie auf Seite 2 des Zeichnungsscheins die Hinweise zum Wertpapierinformationsblatt, zu Fernabsatz (inkl. Widerruf) und Datenschutz. Bestätigen Sie den Erhalt und die Kenntnisnahme per Unterzeichnung der Empfangsbestätigung unter Angabe von Ort und Datum.
  • Versenden Sie die unterschriebenen Zeichnungsscheine im Original und in zweifacher Ausführung bis spätestens zum 04.05.2026 (entscheidend ist der Eingang bei uns) an unsere Postadresse:

NaturEnergy GmbH & Co. KGaA
Aktionärsverwaltung
Bahnhofstraße 55
91330 Eggolsheim

Sie haben Rückfragen? Unser Team hilft Ihnen gerne. Sie erreichen uns unter Telefon: 09545 443843 – 333 und anlegen@naturenergy.de.

Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie im nächsten Abschnitt.

Überweisung des Gesamtbetrags und Annahme der Zeichnung

Nachdem Sie den Zeichnungsschein ausgefüllt und an die Gesellschaft versandt haben, überweisen Sie den Gesamtausgabebetrag bitte bis zum 05.05.2026 vollständig, spesenfrei und ohne Auflagen sowie unter Angabe des Verwendungszwecks „Kapitalerhöhung 2026 Bezugsrechtsemission – Firma / Name, Vorname” auf unser Konto.

NaturEnergy GmbH & Co. KGaA
IBAN: DE26 7635 1040 0020 8437 28
BIC: BYLADEM1FOR

Entscheidend für die Einhaltung der Zahlungsfrist ist der Eingang auf dem Konto.

Der Zeichnungsvertrag zwischen Anleger:in und Gesellschaft entsteht erst durch Annahme Ihres Zeichnungsantrages (Zeichnungsschein) durch die NaturEnergy. Diese erfolgt in der Regel am selben oder einen Tag, nachdem die Gesellschaft Ihre Zeichnungsunterlagen vollständig und rechtzeitig erhalten hat.

Aufgrund des Verzichts des Zugangs der Annahmeerklärung bekommen Anleger:innen zunächst keine formelle Annahmeerklärung per Post. Bei Vorliegen Ihrer Mailadresse informieren wir Sie aber gerne per E-Mail über den Eingang der Zeichnungsunterlagen und die Annahme durch die Gesellschaft.

Nachdem auch Ihr Überweisungsbetrag auf dem Sonderkonto der Gesellschaft eingegangen ist, erhalten Sie die formelle Annahmeerklärung sowie eine Zahlungsbestätigung per Post.

Eintragung der Aktienausgabe und Ihrer Zeichnung

Nach Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung im Handelsregister wird Ihre Zeichnung Neuer Aktien im Aktienregister der NaturEnergy GmbH & Co. KGaA eingetragen.

Sobald Ihre Zeichnung abgeschlossen und umgesetzt ist, erhalten Sie erneut Post von uns.

Antworten auf häufig gestellte Fragen

Was ist ein Bezugsrecht?

Bei einer Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht gibt ein Unternehmen Neue Aktien aus und gewährt bestehenden Aktionär:innen das Recht (das Bezugsrecht), Neue Aktien im Verhältnis zu ihrem bestehenden Aktienbesitz zu einem festgelegten Preis (dem Bezugspreis) zu kaufen.

Aktionär:innen erhalten zu Beginn der Bezugsfrist ein Bezugsrecht für ihre gehaltenen Aktien der Gesellschaft. Insoweit bestehende Aktionär:innen ihre Bezugsrechte vollständig ausüben, wird ihre Beteiligung nicht verwässert. Ihr prozentualer Anteil am Unternehmen bleibt stabil.

Was ist das Bezugsverhältnis?

Das Bezugsverhältnis beträgt 4:1. Damit berechtigen vier bestehende Aktie zum Bezug von einer Neuen Aktie. Entscheidend ist der Aktienbesitz am 13.04.2026 um 0:00 Uhr.

Falls Sie den Zeichnungsschein auf dieser Webseite benutzten, beachten Sie bitte Folgendes: Soweit sich aus der Berechnung Neuer Aktien Kommazahlen ergeben, bitten wir Sie diese Zahl auf gerade Zahlen abzurunden. Bloße Bruchteilsrechte berechtigen nicht zum Bezug. Halten Sie also zum Beispiel 50 Aktien, so können Sie 12 Neue Aktien beziehen (50:4=12,5; Abrundung auf 12). Auf den Zeichnungsscheinen, die wir ihnen vorausgefüllt per Post zugesandt haben, ist dies bereits berücksichtigt. Bei Fragen wenden Sie sich gerne ans Team der Aktionär:innenverwaltung.

Wie hoch ist der Bezugspreis?

Der Bezugspreis beträgt 2,10 Euro pro Neuer Aktie.

Welche Formvorschriften gelten für den Zeichnungsschein?

Gemäß aktienrechtlicher Regelung bedarf die Zeichnung der neuen Aktien der Schriftform, die durch eine eigenhändige Unterschrift gekennzeichnet ist (§ 126 I Alt. 1 BGB).

Alternativ kann die Schriftform durch eine elektronische Signatur ersetzt werden (§§ 126 Abs. 3 i.V.m. 126a Abs. 1 BGB). Dabei ist der Name des Ausstellers anzufügen, z. B. über den Briefkopf oder maschinenschriftlich unter der Unterschriftsleiste, um eine klare Zuordnung zur natürlichen Person als Aussteller zu gewährleisten. Zusätzlich ist eine qualifizierte elektronische Signatur erforderlich, die die handschriftliche Unterschrift ersetzt. Diese basiert auf einem vom Vertrauensdiensteanbieter ausgestellten Signaturschlüsselpaar (privater und öffentlicher Schlüssel). Durch Einsicht in das zugehörige Signaturschlüssel-Zertifikat kann der Adressat die Identität des Ausstellers verifizieren.

Für die Beschaffung einer solchen Signatur wenden Sie sich bitte an einen zertifizierten Anbieter gemäß der eIDAS – Verordnung wenden, der dazu sowohl Abonnement-Modelle für die regelmäßige Nutzung als auch Einmalpakete anbietet.

Sollten Sie aus privaten oder beruflichen Gründen den Zeichnungsschein nicht persönlich unterschreiben können, besteht auch die Möglichkeit der Stellvertretung. In diesem Fall bevollmächtigen Sie eine in Deutschland ansässige Person, die den Zeichnungsschein in Ihrem Namen mit dem Zusatz „i. V.“ unterschreibt. Neben dem Original-Zeichnungsschein in doppelter Ausführung ist uns auch die entsprechende Vollmacht dieser Person bis zum Angebotsende im Original zuzusenden.

Einen Vordruck für die Vollmacht können Sie unter anlegen@naturenergy.de anfordern.

Kann ich mich bei der Zeichnung vertreten lassen, wenn ich verreist bin?

Sollten Sie aus privaten oder beruflichen Gründen den Zeichnungsschein nicht persönlich unterschreiben können, besteht auch die Möglichkeit der Stellvertretung. In diesem Fall bevollmächtigen Sie eine in Deutschland ansässige Person, die den Zeichnungsschein in Ihrem Namen mit dem Zusatz „i.V.“ unterschreibt. Neben dem Original-Zeichnungsschein in doppelter Ausführung benötigen wir auch die entsprechende Vollmacht dieser Person bis zum Angebotsende im Original.

Einen Vordruck für die Vollmacht können Sie unter anlegen@naturenergy.de anfordern.

Was passiert, wenn ich gar nichts unternehme?

Bezugsrechte, die nicht ausgeübt werden, verfallen ersatzlos mit Ablauf der Bezugsfrist. Ein Ausgleich für nicht ausgeübte Bezugsrechte wird nicht gezahlt.

Was ist, wenn ich mehr Aktien zeichnen möchte?

Wir freuen uns, wenn Sie neben Ihrem Bezugsrecht weitere Aktien zeichnen möchten. Alternativ können Sie jederzeit Aktien von bestehenden Aktionär:innen erwerben – über die Plattform der Umweltfinanz. Dort finden Sie aktuelle Verkaufsangebote und haben zudem die Möglichkeit, eigene Kaufgesuche einzustellen. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Umweltfinanz. Auf unserer Webseite haben wir außerdem ein Q&A für Sie zusammengestellt.

Ihre Frage war nicht dabei?
Wir sind gerne für Sie da:

Inka Felsch

Anleger:innenbetreuung

 

09545 443843 – 333

anlegen@naturenergy.de

 

NaturEnergy GmbH & Co. KGaA · Bahnhofstraße 55 · 91330 Eggolsheim

Warnhinweis: Der Erwerb dieses Wertpapiers ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals führen.

Energiewende-Talk zum Thema Solarparks und Biodiversität am 21. April